Fahren Sie schon unter Strom?

Die Anzahl der neu zugelassenen Elektro- oder auch Hybridfahrzeuge steigt rasant. Allein 2021 wurden über 355.000 neue Elektro-Autos zugelassen, drei Jahre zuvor war es lediglich ein Zehntel davon. Hinzu kamen vergangenes Jahr rund 750.000 Hybride, inklusive Plug-In-Hybrid. Die klare Tendenz: Benziner und Diesel werden – auch politisch getrieben – den E-basierten Fahrzeugen immer mehr weichen. Da stellt sich zukünftig irgendwann für jeden die Frage nach den Besonderheiten im Versicherungsschutz für die „Stromer“.

Bei der Kfz-Haftpflicht ändert sich gar nichts. Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Sie als Fahrer einem Dritten zufügen. Da ist es also völlig unerheblich, wie Ihr eigenes Fahrzeug angetrieben wird. Die Besonderheiten liegen daher im Teil- und Vollkaskoschutz. Der Akku ist als „Herz“ des Stromers das zentrale Bauteil, dessen Reparatur oder Austausch sehr kostspielig ist. Der sollte explizit mitversichert sein. Eine Zustandsdiagnostik, Ausbaukosten und Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku gehören ebenso dazu, wie Folgeschäden am Akku und Ladekabel – beispielsweise durch Kurzschluss oder Tierbiss. Auch Überspannungsschäden und Bedienfehler können den Akku beschädigen und sollten im Schutz inbegriffen sein.

Das sollte die Kfz-Versicherung für einen Stromer leisten

  • Umfassender Schutz für Akkus & Ladekabel (inkl. Neupreisentschädigung, Ausbau, Zustandsdiagnostik, Überspannungsschäden, Folgeschäden durch Tierbiss und Kurzschluss)
  • Lagerkosten (nach einem Unfall ist eventuell eine besondere Lagerung des E-Autos notwendig)
  • Schäden an oder durch die eigene Ladestation/ Wallbox (in der Vollkasko)

Einige Versicherungen bieten als Zusatzbaustein eine sogenannte Allgefahren- oder All-Risk-Deckung für Schäden am Akku an. Dabei sind die Akkus in der Vollkasko gegen alle Gefahren abgesichert, sofern sie nicht vorab ausgeschlossen sind.

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